Praxisreinigung
In einer Praxis ist Reinigung Teil des Hygienekonzepts. Sie folgt einem Plan, nicht einer Gewohnheit.
Praxisreinigung unterscheidet sich grundlegend von Büroreinigung. Maßgeblich sind der Hygieneplan der Praxis und die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Reinigungs- und Desinfektionsverfahren, Einwirkzeiten und Reihenfolgen sind darin festgelegt – wir setzen diesen Plan um und weichen nicht davon ab.
Zentral ist die Trennung der Bereiche. Behandlungsräume, Aufbereitungsraum, Wartezone und Verwaltung werden mit getrenntem Material bearbeitet. Wischbezüge und Tücher werden nach dem Vier-Farben-System eingesetzt und nicht zwischen Bereichen gewechselt.
Leistungsumfang
Der Umfang wird auf den Hygieneplan der Praxis abgestimmt. Typische Positionen:
Behandlungs- und Funktionsräume
- Wischdesinfektion patientennaher Flächen
- Behandlungsstühle, Ablagen und Geräteaußenflächen
- Waschplätze, Spender und Armaturen
- Bodendesinfektion mit ausgewiesenem Mittel
- Entsorgung nach Abfallschlüssel der Praxis
Warte- und Empfangsbereich
- Tresen, Bestuhlung und Kontaktflächen
- Türgriffe, Handläufe und Lichtschalter
- Glasflächen und Trennscheiben
- Böden nach Belagsart
- Kinderecken und Sitzpolster
Sanitär und Nebenräume
- Patienten- und Personal-WC getrennt behandelt
- Desinfektion aller Sanitärobjekte
- Auffüllen von Seife, Desinfektionsmittel und Papier
- Personalräume und Umkleiden
- Lager- und Aufbereitungsräume nach Vorgabe
Nicht enthalten
- Aufbereitung von Medizinprodukten – das ist Aufgabe des Praxispersonals nach MPBetreibV
- Behandlungsgeräte und Instrumente
- Entsorgung von Abfällen der Gruppen C und D nach LAGA – über den zugelassenen Entsorger der Praxis
- Erstellung des Hygieneplans – wir setzen ihn um, wir schreiben ihn nicht
Einzelne dieser Punkte lassen sich gesondert beauftragen. Was nicht geht, sagen wir vorher – nicht in der Schlussrechnung.
Personal und Nachweis
Wann beauftragen?
Vor Praxiseröffnung oder bei Änderung des Hygieneplans. Bei laufendem Betrieb übernehmen wir zum Monatswechsel, damit die Dokumentation lückenlos bleibt.
Für Praxisobjekte setzen wir ausschließlich Mitarbeiter ein, die in Hygiene und Flächendesinfektion unterwiesen sind. Die Unterweisung wird jährlich wiederholt und dokumentiert. Bei Objekten mit Belehrungspflicht nach Infektionsschutzgesetz halten wir die entsprechenden Nachweise vor.
Auf Wunsch führen wir Reinigungs- und Desinfektionsnachweise, die Sie in Ihre Hygienedokumentation übernehmen können. Damit ist die Reinigung im Fall einer Begehung durch das Gesundheitsamt belegbar.
Für welche Objekte
Wir reinigen medizinische und therapeutische Einrichtungen:
- Hausarzt- und Facharztpraxen
- Zahnarztpraxen und Kieferorthopädie
- Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
- Medizinische Versorgungszentren
- Pflegedienste und ambulante Einrichtungen
Ihr Objekt ist nicht dabei? Beschreiben Sie es uns – wir sagen offen, ob die Leistung passt. Objekt beschreiben
Zu Praxisreinigung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie am Telefon.
Arbeiten Sie nach unserem Hygieneplan?
Ja. Der Hygieneplan der Praxis ist verbindlich. Wir übernehmen ihn als Anlage zum Leistungsverzeichnis und setzen die dort festgelegten Mittel, Konzentrationen und Einwirkzeiten um.
Wer stellt die Desinfektionsmittel?
In der Regel die Praxis, damit die im Hygieneplan gelisteten Präparate verwendet werden. Auf Wunsch beschaffen wir die gelisteten Mittel und rechnen sie nach Verbrauch ab.
Wann wird gereinigt?
Nach Sprechstundenende. In Praxen mit durchgehender Belegung übernehmen wir zusätzlich eine Zwischenreinigung der Sanitär- und Wartebereiche.
Wie wird die Trennung der Bereiche sichergestellt?
Über ein Vier-Farben-System für Tücher und Wischbezüge sowie getrennte Reinigungswagen für den medizinischen und den allgemeinen Bereich. Bezüge werden nach jedem Einsatz getauscht, nicht ausgespült.
Passende Leistungen
Praxisreinigung für Ihr Objekt
Wir sehen uns das Objekt an, erfassen den Umfang und erstellen ein Angebot mit verbindlichem Preis.