Sonderreinigung
Manche Arbeiten fallen einmal an. Sie brauchen dann keinen Vertrag, sondern jemanden, der weiß, was er tut.
Unter Sonderreinigung fassen wir alle Leistungen zusammen, die außerhalb eines laufenden Turnus anfallen: Grundreinigungen, Bodensanierung, Reinigung nach Mieterwechsel, Polster- und Teppichreinigung, Räumungen und die Reinigung nach Schadensfällen.
Diese Einsätze werden nach Aufwand kalkuliert. Wir sehen uns das Objekt vorher an, weil sich der Aufwand bei Sonderreinigungen ohne Besichtigung nicht seriös schätzen lässt. Sie erhalten anschließend einen Festpreis, keine offene Stundenabrechnung.
Leistungsumfang
Die häufigsten Einsatzarten:
Böden und Beläge
- Grundreinigung von Hartböden mit anschließendem Schutzfilm
- Kristallisation und Politur von Naturstein
- Teppichreinigung im Sprüh-Extraktions-Verfahren
- Entfernung von Pflegemittelaufbau und Schleierbildung
- Beschichtung und Einpflege von Linoleum und PVC
Objekt- und Mieterwechsel
- Reinigung nach Auszug bis zur Übergabefähigkeit
- Entrümpelung und Räumung mit Entsorgungsnachweis
- Reinigung leerstehender Flächen vor Vermietung
- Küchen- und Sanitärsanierung durch Reinigung
- Fenster- und Rahmenreinigung im Zuge der Übergabe
Besondere Anlässe
- Reinigung nach Wasser-, Brand- oder Rußschäden
- Polster-, Stuhl- und Sitzgruppenreinigung
- Graffitientfernung und Fassadenreinigung
- Reinigung nach Veranstaltungen
- Winterdienst und Außenanlagenpflege nach Absprache
Nicht enthalten
- Schadensanierung nach Brand oder Wasser – Trocknung, Rückbau, Geruchsneutralisation
- Schädlingsbekämpfung
- Tatort- und Leichenfundortreinigung
- Arbeiten, für die eine gesonderte Zulassung erforderlich ist
Einzelne dieser Punkte lassen sich gesondert beauftragen. Was nicht geht, sagen wir vorher – nicht in der Schlussrechnung.
Ablauf eines Sondereinsatzes
Wann beauftragen?
Nach Mieterauszug vor der Übergabe, nach einem Schadensfall, nach Umbauten oder wenn eine Fläche vor Besichtigungsterminen vorzeigbar sein muss.
Nach Ihrer Anfrage besichtigen wir das Objekt zu einem kurzfristig abgestimmten Termin. Wir erfassen Flächen, Beläge, Verschmutzungsgrad und Zugänglichkeit und schlagen ein Verfahren vor. Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis, benanntem Umfang und verbindlichem Termin.
Bei Schadensfällen ist Geschwindigkeit entscheidend, weil sich Schäden mit jedem Tag ausweiten. Hier kommen wir kurzfristig zur Besichtigung und beginnen nach Freigabe unmittelbar – auch in Abstimmung mit Ihrer Versicherung oder dem beauftragten Sachverständigen.
Für welche Auftraggeber
Sonderreinigungen führen wir aus für:
- Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer
- Unternehmen mit eigenen Standorten
- Praxen, Kanzleien und Ladenlokale
- Bauträger und Projektentwickler
- Bestandskunden aus der laufenden Objektbetreuung
Ihr Objekt ist nicht dabei? Beschreiben Sie es uns – wir sagen offen, ob die Leistung passt. Objekt beschreiben
Zu Sonderreinigung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie am Telefon.
Wie schnell können Sie kommen?
Den Besichtigungstermin stimmen wir kurzfristig ab, bei Schadensfällen vorrangig. Der Ausführungstermin richtet sich nach Umfang und benötigter Technik und steht im Angebot.
Rechnen Sie nach Stunden oder zum Festpreis ab?
Zum Festpreis auf Basis der Besichtigung. Nur wenn der Umfang vorab nicht bestimmbar ist – etwa bei Räumungen mit unbekanntem Inhalt – vereinbaren wir Stundensätze mit einer Obergrenze.
Muss ich für eine Sonderreinigung Kunde sein?
Nein. Sonderreinigungen führen wir auch als Einzelauftrag aus. Viele laufende Objektbetreuungen sind aus einem solchen ersten Auftrag entstanden.
Übernehmen Sie auch die Entsorgung?
Ja, mit Entsorgungsnachweis über zertifizierte Fachbetriebe. Bei Räumungen weisen wir die Entsorgungskosten getrennt aus, damit die Kalkulation nachvollziehbar bleibt.
Passende Leistungen
Sonderreinigung für Ihr Objekt
Wir sehen uns das Objekt an, erfassen den Umfang und erstellen ein Angebot mit verbindlichem Preis.