Leistung

Treppenhausreinigung

Das Treppenhaus ist der Bereich, über den Mieter ihre Verwaltung beurteilen.

Wir übernehmen die laufende Reinigung von Treppenhäusern, Fluren, Eingangsbereichen und Nebenräumen in Wohn- und Gewerbeimmobilien. Auftraggeber sind in der Regel Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Eigentümer von Mietobjekten.

Die Leistung ist als Betriebskosten umlagefähig. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Leistungsbeschreibung und eine korrekte Abrechnung – beides erhalten Sie von uns in einer Form, die Sie unverändert in die Nebenkostenabrechnung übernehmen können.

Umfang

Leistungsumfang

Der Standardumfang für Wohnobjekte, erweiterbar nach Objektsituation:

Treppenhaus und Flure

  • Treppenläufe, Podeste und Absätze feucht reinigen
  • Handläufe und Geländer abwischen
  • Wohnungseingangstüren im Griffbereich
  • Fensterbänke, Heizkörper und Sockelleisten
  • Beseitigung von Spinnweben

Eingang und Außenbereich

  • Eingangstür, Klingelanlage und Briefkastenanlage
  • Sauberlaufmatten und Windfang
  • Kehren des Hauseingangs und der Zuwegung
  • Reinigung der Müllstandsflächen
  • Sichtkontrolle der Beleuchtung

Nebenräume und Turnusarbeiten

  • Keller- und Speicherflure
  • Waschküchen und Trockenräume
  • Fahrrad- und Kinderwagenräume
  • Treppenhausfenster im vereinbarten Intervall
  • Grundreinigung der Böden nach Bedarf

Nicht enthalten

  • Wohnungseingangstüren von innen
  • Keller- und Speicherabteile der Mieter
  • Sperrmüll und abgestellte Gegenstände – wir melden sie, räumen sie aber nicht ohne Auftrag
  • Winterdienst – eigene Leistung mit eigenem Flächenplan

Einzelne dieser Punkte lassen sich gesondert beauftragen. Was nicht geht, sagen wir vorher – nicht in der Schlussrechnung.

Betontreppe mit schmalem Handlauf
Hintergrund

Nachweis und Abrechnung

Wann beauftragen?

Zum Wechsel der Hausverwaltung, nach wiederholten Mieterbeschwerden oder wenn der bisherige Dienstleister keinen Nachweis führt.

In jedem Objekt hängt ein Reinigungsnachweis aus, der nach jedem Einsatz abgezeichnet wird. Mieter sehen damit, wann zuletzt gereinigt wurde – das reduziert Rückfragen bei der Verwaltung erheblich und macht Beschwerden überprüfbar.

Wir rechnen monatlich pauschal je Objekt ab, mit einer Aufstellung, die sich unmittelbar auf die Betriebskostenposition übertragen lässt. Sonderleistungen weisen wir getrennt aus, damit die Umlagefähigkeit sauber getrennt bleibt.

Objekte

Für welche Objekte

Treppenhausreinigung übernehmen wir für:

  • Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
  • Eigentümergemeinschaften
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Bürogebäude mit mehreren Mietparteien
  • Seniorenwohnanlagen und Serviceobjekte

Ihr Objekt ist nicht dabei? Beschreiben Sie es uns – wir sagen offen, ob die Leistung passt. Objekt beschreiben

Häufige Fragen

Zu Treppenhausreinigung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie am Telefon.

+49 178 3959120

In welchem Turnus wird gereinigt?

Üblich sind wöchentlich oder vierzehntägig. Bei hoher Frequenz, Erdgeschosslage an einer Hauptstraße oder Objekten mit Gewerbeeinheiten empfehlen wir wöchentlich, teilweise mit zusätzlicher Reinigung des Eingangsbereichs.

Ist die Leistung auf die Mieter umlagefähig?

Ja, die Gebäudereinigung ist nach Betriebskostenverordnung umlagefähig. Unsere Leistungsbeschreibung und Abrechnung sind darauf ausgelegt.

Wer stellt Wasser und Strom?

Das Objekt. Wir benötigen einen Wasseranschluss und eine Steckdose im Treppenhaus oder Kellerbereich. Fehlen diese, klären wir vorab eine praktikable Lösung.

Übernehmen Sie auch Winterdienst?

Für Objekte, die wir laufend betreuen, ist das im Rahmen der Sonderreinigung möglich. Der Umfang und die Räum- und Streupflichten werden dabei schriftlich festgelegt.

Kontakt

Treppenhausreinigung für Ihr Objekt

Wir sehen uns das Objekt an, erfassen den Umfang und erstellen ein Angebot mit verbindlichem Preis.