Büroreinigung
Ein Büro wird nicht für Besucher gereinigt, sondern für die Menschen, die täglich acht Stunden darin arbeiten.
Büroreinigung ist Unterhaltsreinigung mit besonderen Anforderungen: hohe Belegungsdichte, viele Kontaktflächen, sensible Unterlagen und Technik auf jedem Schreibtisch. Wir reinigen Arbeitsplätze grundsätzlich ohne Eingriff in die Ablage. Was auf dem Tisch liegt, bleibt liegen – gereinigt werden freie Flächen.
Büroreinigung planen wir zwischen 06:00 und 08:00 Uhr oder ab 17:00 Uhr ein. So ist das Gebäude zum Arbeitsbeginn fertig und der laufende Betrieb wird nicht gestört.
Leistungsumfang
Typischer Umfang einer Büroreinigung im täglichen oder mehrtägigen Turnus:
Arbeitsplätze und Büroräume
- Abstauben freier Schreibtisch- und Ablageflächen
- Reinigung von Bildschirmoberflächen auf Wunsch
- Papierkörbe leeren, Wertstofftrennung beachten
- Bodenpflege nach Belagsart, Saugen der Teppichflächen
- Sichtreinigung von Sockelleisten und Heizkörpern
Besprechung, Empfang und Flure
- Konferenztische und Bestuhlung
- Empfangstresen und Wartebereiche
- Glastüren und Trennwände im Griffbereich
- Aufzüge, Treppen und Verkehrsflächen
- Eingangsbereich und Sauberlaufmatten
Teeküchen und Sanitär
- Spülen, Arbeitsplatten und Fronten
- Kaffeemaschinen und Kühlschränke von außen
- Vollständige Sanitärreinigung inklusive Desinfektion
- Auffüllen von Papier-, Seifen- und Hygieneartikeln
- Abfallentsorgung und Behälterreinigung
Nicht enthalten
- Tastaturen, Bildschirme und Telefone – auf Wunsch als eigene Position, weil Haftungsfragen zu klären sind
- Kaffeevollautomaten und Küchengeräte im Inneren
- Aktenablagen, Regale und Schränke im Inneren
- Fensterreinigung – eigene Leistung im festen Turnus
Einzelne dieser Punkte lassen sich gesondert beauftragen. Was nicht geht, sagen wir vorher – nicht in der Schlussrechnung.
Diskretion und Datenschutz
Wann beauftragen?
Sobald die Fläche bezogen ist – bei Neuanmietung am besten vor dem Einzug, weil dann Beläge und Zugänge ohne Möblierung erfasst werden können.
In Kanzleien, Steuerberatungen und Verwaltungen bewegen sich unsere Mitarbeiter zwischen vertraulichen Unterlagen. Alle Mitarbeiter sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf den Umgang mit personenbezogenen Daten hingewiesen. Unterlagen werden weder gelesen noch bewegt noch fotografiert.
Schlüssel und Zugangsmedien werden dokumentiert ausgegeben und zurückgenommen. Für Objekte mit erhöhtem Sicherheitsbedarf legen wir den Personenkreis mit Zugang schriftlich fest und melden jede Änderung vorab an.
Für welche Objekte
Büroreinigung erbringen wir unter anderem für:
- Verwaltungsgebäude und Unternehmenszentralen
- Kanzleien, Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfer
- Agenturen, IT-Unternehmen und Coworking-Flächen
- Bankfilialen und Versicherungsbüros
- Verwaltungstrakte in Produktionsbetrieben
Ihr Objekt ist nicht dabei? Beschreiben Sie es uns – wir sagen offen, ob die Leistung passt. Objekt beschreiben
Zu Büroreinigung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an – wir beantworten sie am Telefon.
Wird während oder außerhalb der Arbeitszeit gereinigt?
In der Regel außerhalb. Tagesreinigung ist möglich und in Objekten mit Publikumsverkehr oft sinnvoll, etwa für Sanitär- und Empfangsbereiche. Beides lässt sich kombinieren.
Werden Schreibtische abgeräumt?
Nein. Wir reinigen freie Flächen. Unterlagen, Technik und persönliche Gegenstände bleiben unberührt. Wünschen Sie eine vollständige Flächenreinigung, vereinbaren wir dafür feste Termine, zu denen die Arbeitsplätze geräumt sind.
Reinigen Sie auch Tastaturen und Telefone?
Auf Wunsch als Intervallleistung. Kontaktflächen an IT-Geräten reinigen wir trocken oder mit geeigneten Mitteln, nicht mit Feuchtreinigung.
Ab welcher Größe ist ein Vertrag sinnvoll?
Ein fester Turnus rechnet sich in der Regel ab etwa 150 Quadratmetern Bürofläche. Kleinere Einheiten übernehmen wir, wenn sie im Rahmen einer bestehenden Objektbetreuung mitgereinigt werden können.
Passende Leistungen
Büroreinigung für Ihr Objekt
Wir sehen uns das Objekt an, erfassen den Umfang und erstellen ein Angebot mit verbindlichem Preis.